Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich über 500.000 Menschen in 5.200 Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche treffen. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.

 

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch unter „Kirchen, evangelisch“.
  • Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf:
  • Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • die Austrittsbescheinigung (sofern Sie vorher einer anderen Kirche oder christlichen Gemeinschaft angehörten)

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

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Losungen

Losung und Lehrtext f�r Freitag, 26. April 2024:

Fürchte Gott und halte seine Gebote; denn das gilt für alle Menschen.
Prediger 12,13

Jesus spricht: Das höchste Gebot ist das: Höre, Israel, der Herr, unser Gott, ist der Herr allein, und du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von ganzem Gemüt und mit aller deiner Kraft. Das andere ist dies: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Es ist kein anderes Gebot größer als diese.
Markus 12,29-31

Kalender

28. April 2024
  • Gottesdienst

    Beginn: 9:15 Ort: Neukirch
  • Kindertreff

    Beginn: 10:30 Ort: Stein
  • Gottesdienst

    Beginn: 10:45 Ort: Rabenscheid
29. April 2024
  • Jungschar für Jungen und Mädchen

    Beginn: 17:30 Ort: Rabenscheid
  • Jungenjungschar

    Beginn: 18:00 Ort: Liebenscheid
30. April 2024
  • Jungenjungschar

    Beginn: 17:45 Ort: Stein
Evangelisch im Hohen Westerwald